Türschloss defekt: So gehen Mieter richtig vor

von HausBlogRedaktion

Ein defektes Türschloss kann Mieter schnell in eine unangenehme Lage bringen. Ob ein Schlüssel im Schloss abbricht, sich die Tür nicht mehr schließen lässt oder der Mechanismus komplett versagt – plötzlich ausgesperrt sein, ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch rechtliche und finanzielle Fragen aufwerfen.

Die Frage der Kostenübernahme ist von der Situation abhängig und wie der Schaden entstanden ist. Weitere Aspekte sind beispielsweise, ob eine Schließanlage eingebaut ist und ob dadurch größere und teure Reparaturen anfallen. In jedem Fall sollten Mieter immer ihren Vermieter kontaktieren, bevor ein Schlüsseldienst hinzugezogen wird.

Schnelle Hilfe vom Schlüsseldienst

In einer Notfallsituation ist schnelle Hilfe gefragt. Haben sich Mieter ausgesperrt und der Vermieter nicht erreichbar, so können sie selbst den Schlüsseldienst beauftragen. Die Kosten müssen auch bei einem defekten Türschloss im Auge behalten werden. In einer Großstadt gibt es viele Anbieter. Bei einer Türöffnung durch einen Schlüsseldienst in Mainz sollte die Anfahrt beispielsweise nicht länger als 30 Minuten dauern. Alle Stadtteile sind gut angebunden, auch die beliebte Mainzer Neustadt, Gonsenheim oder Weisenau sind von einem guten Schlüsseldienst schnell erreichbar. Wichtig ist, den Preis vorab telefonisch zu erfragen und sicherzustellen, dass die Kosten transparent kommuniziert werden. Besser noch ist es, einen Anbieter zu wählen, der den Service zum Festpreis anbietet.

Defekte telefonisch beschreiben

Mieter, die „nur“ ihren Schlüssel vergessen haben, befinden sich in einer schnell lösbaren Situation. Bei einem Defekt ist die Lage komplizierter. Sowohl dem Eigentümer als auch dem Schlüsseldienst sollte das Problem möglichst genau beschrieben werden. Ein häufiger Defekt ist ein blockierter Schließzylinder. Staub, Schmutz oder ein abgebrochener Schlüssel sorgen dafür, dass sich der Zylinder nicht mehr bewegen lässt. B

esonders in Altbauwohnungen ist Verschleiß ein Grund für unzuverlässige Türschlösser. Moderne, elektronische Türschlösser hingegen fallen durch einen leeren Akku oder einen technischen Defekt aus. Weitere Defekte sind das Abbrechen eines Schlüssels beim Öffnen der Tür oder das Einfrieren von Schlössern an kalten Wintertagen. Je mehr Informationen der Schlüsseldienst erhält, desto besser kann die Kosteneinschätzung erfolgen.

Wer trägt die Kosten?

Die Frage der Kostenübernahme für eine Türöffnung ist gesetzlich geregelt. Grundsätzlich trägt der Eigentümer, also der Vermieter, die Verantwortung für die Instandhaltung der Wohnung. Dazu gehört auch das Türschloss. Ist ein Schloss durch Alter oder Materialfehler defekt, ist der Vermieter für die Reparatur zuständig. Der Mieter muss den Schaden allerdings unverzüglich melden. Ist im Mietvertrag eine Kleinreparaturklausel enthalten, muss der Mieter kleinere Schäden – meist bis 100 € – selbst tragen. Liegen die Kosten nur einen Cent über der vereinbarten Summe, werden die Kosten vollständig vom Eigentümer übernommen. Anders sieht es bei Eigenverschulden aus. Verursacht ein Mieter einen Schaden am Schloss durch einen unsachgemäßen Umgang, so muss er die Kosten für den Austausch des Schlosses übernehmen.

Die richtige Vorgehensweise

Mieter sollten den Schaden als Erstes dokumentieren, das Türschloss fotografieren und Tag und Uhrzeit notieren. Als Nächstes muss umgehend der Eigentümer oder die Hausverwaltung über den Schaden informiert werden. Der Anruf beim Schlüsseldienst darf erst nach Rücksprache oder im Notfall erfolgen. Dieser liegt vor, wenn Mieter dringend in die Wohnung müssen und der Vermieter nicht erreichbar ist.

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